Beitz Immobilien
regional, flexibel, zuverlässig!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die in den Exposés von der Beitz Immobilien GbR enthaltenen Immobilienangebote sind ausschließlich für den im Anschreiben adressierten Kunden bestimmt. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Julia Beitz zulässig.
2. Die Tätigkeit von der Beitz Immobilien GbR ist für den Kunden/in der Regel courtagepflichtig. Die Höhe der Beitz Immobilien GbR zustehenden Courtage beträgt netto 3,00%.
3. Ein Maklervertrag kommt mit der Beitz Immobilien GbR für die angebotene Vertragsangelegenheit entweder schriftlich zustande oder wenn aufgrund des Exposés weitere Maklerleistungen durch die Beitz Immobilien GbR in Anspruch genommen werden (Besichtigung, Abfragen weiterer Informationen).
4. Die Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit von der Beitz Immobilien GbR erfolgt auf Grundlage der von der Beitz Immobilien GbR erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum, Auslassung und/ oder Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
5. Der Courtageanspruch von der Beitz Immobilien GbR ist verdient und fällig mit dem wirksamen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages, wenn dieser auf der vertragsgemäßen Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit der Beitz Immobilien GbR beruht.
6. Der Courtageanspruch entsteht auch, wenn anstelle des ursprünglich erstrebten Rechtsgeschäftes der wirtschaftliche Erfolg durch ein anderes Rechtsgeschäft erreicht wird (z.B. Miet-/ Pachtvertrag statt Kauf; Anteils- statt Grundstückskauf; Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder ein Dritter aufgrund unberechtigter Weitergabe durch den Kunden den Hauptvertrag abschließt.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Beitz Immobilien GbR unverzüglich über alle Vertragsinhalte zu informieren, die für die Ermittlung des Courtageanspruches erforderlich sind.
8. Die Beitz Immobilien GbR ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
9. Kennt der Kunde die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit (Vorkenntnis) bei Abschluss des Maklervertrages oder erlangt er sie später, so ist er verpflichtet, die Beitz Immobilien GbR unverzüglich zu informieren.
10. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur, soweit sie auf dem Maklervertrag beruhen oder die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
11. Ist der Kunde Verbraucher, informiert die Beitz Immobilien GbR darüber, dass keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle iSd.
§ 36 VSBG erfolgt. Die Beitz Immobilien GbR ist hierzu auch nicht verpflichtet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg.

Stand 01.10.2022


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